Aktuelle Infos zu Corona und Jugendarbeit – Stand 08.04.2020



Änderung der KJP-Regelung des BDKJ-NRW
Im Anhang senden wir euch die neuen KJP Regelungen der BDKJ NRW.
Bitte berücksichtigt die Hinweise zu Anerkennung von Kosten, die euch durch Absagen auf Grund von Corona entstehen. Beachtet auch den Hinweis unter 3. (siehe diese Mail unten).

Digitale KJP Maßnahmen, Vereinsversammlungen und Handreichung des Landesjugendrings (LJR)
Im selben Dokument auf Seite 3 senden wir euch Hinweise, dass ihr auch digitale Maßnahmen durchführen könnt und diese über den KJP unter Anwendung der Regelungen abrechenbar sind.

Wir weisen darauf hin, dass Vereinsversammlung durch die BGB Änderung bis 31.12.2020 digital tagen können, sofern die Satzung das nicht ausdrücklich untersagt. Somit können Entlastungen des Vorstands und Neuwahlen auch digital erfolgen. Nähere Informationen dazu findet ihr im Anhang

Der BDKJ NRW sowie der LAG Kinder- & Jugendschutz haben die HANDREICHUNG ZUR DIGITALEN KINDER- UND JUGENDARBEIT versendet.
Diese haben wir euch nochmal im Anhang beigefügt.


Informationsschreiben der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen zum Kinder- und Jugendförderplan NRW
Uns erreichte ein gemeinsames Schreiben der Landschaftsverbände zur aktuellen Situation (siehe Anlage zur Kenntnis).
Der Abschnitt I. 4. deckt sich nicht mit den vom LJR in Absprache mit MKFFI und LVR empfohlenen Regelungen zum Umgang mit Honorarkosten. Auf dieser Absprache basieren auch die neuen KJP Regelungen des BDKJ NRW. Der LJR ist dabei den Sachverhalt zu klären. Sollte es euch möglich sein, wartet mit der Abrechnung, damit wir alle möglichst wenig Aufwand haben, je nachdem auf was man sich einigt.


Juleica Verlängerung – Info vom DBJR
Für Juleica-Karten, die in der Zeit vom 01.02.2020 – 31.10.2020 ausgelaufen sind oder auslaufen werden, gilt: Die Gültigkeit wird bis zum 31.10.2020 automatisch verlängert.
Der DBJR entwickelt ein geeignetes Verfahren, um dies im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter*innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen.


Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten/ Klassenfahrten / Orientierungstage etc.
Mit Schulmail vom 6. März 2020 wurde im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären. Dies wurde aktuell in der Schulmail Nr. 12 mitgeteilt.

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt jedoch nicht in bestehende Verträge mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen.
Um eine zeitnahe und geordnete Abwicklung zu gewährleisten, sind Anträge auf Erstattung der Stornierungskosten durch die Schulen bis zum 15. Mai 2020 bei der zuständigen Bezirksregierung ausschließlich per E-Mail an die dort eingerichteten Funktionspostfächer einzureichen. Solltet ihr bei Maßnahmen mit Schulklassen unter diese Regelung fallen, setzt euch bitte mit den betroffenen Schulen in Verbindung, bitte die Ausschlussfrist für Anträge (15. Mai) beachten.


Information der LAG Jugendsozialarbeit
Informationen zum Kurzarbeitergeld:
Durch das Coronavirus und den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.03.20 in der Fassung der Fortschreibung vom 17.03.20 zu kontaktreduzierenden Maßnahmen kann auch bei uns als Bildungs- und Maßnahmeträger ein Arbeitsausfall entstehen, für den unter weiteren Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Im Internet sind die wichtigsten Punkte zum Kurzarbeitergeld zusammengefasst, so dass ihr euch einen ersten Überblick darüber verschaffen könnt: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Dem Merkblatt „Kurzarbeitergeld“ könnt ihr alle wesentlichen Informationen zu den Voraussetzungen sowie dem Verfahren bei Kurzarbeit entnehmen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

In zwei Youtube-Videos werden die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sowie die einzelnen Verfahrensschritte anschaulich erläutert:
Voraussetzungen: https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs
Verfahren: https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI

ESF geförderte Maßnahmen
ESF geförderte Maßnahmen werden weiter finanziert. Hier sind jedoch mit den kommunalen Zuschussgebern Fragen der Ko-Finanzierung zu klären.

 

200406_Beschluss LAUS Umlauf_KJP Corona

200406_Beschluss-LAUS-Umlauf_KJP-Corona.pdf

2020_03_27 Gesetzliche Regelung Vereine Digitale Sitzungsform

2020_03_27-Gesetzliche-Regelung-Vereine-Digitale-Sitzungsform.pdf

Handreichung Digitale Jugendarbeit_Kath LAG NRW_BDKJ NRW

Handreichung-Digitale-Jugendarbeit_Kath-LAG-NRW_BDKJ-NRW.pdf

200407_Informationsschreiben KJFP NRW u. TG 68 vom 02.04.2020 (LWL) (1)

https://bdkj-mk.de/wp-co200407_Informationsschreiben-KJFP-NRW-u.-TG-68-vom-02.04.2020-LWL-1.pdf